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Hollerzeremonie im Herbst

 

Eine schamanisch-rituelle Zeremonie aus dem Alpenraum

Hollerzeremonien sind ein schamanisches Ritual mit dem Ziel, das Ungleichgewicht   zwischen Mensch und Natur auszugleichen. Sie werden bevorzugt an alten,  alpinen Frauenkultplätzen durchgeführt, an einer Linde oder einem   Hollerstrauch.

Linde oder Holler sind im nordeuropäischen Raum heilige Bäume. Der Holler ist zudem eine Schutzpflanze (Abwehr böser Geister) und Wohnsitz der germanischen Göttin „Frau Holle“ oder der alpinen Urmutter „Percht“, die als Himmelsgöttinnen über die 4 Elemente und die Jahreszeiten regieren und auch für das Totenreich zuständig sind. Vor einem Holler sollte man/frau sich verneigen, um der Göttin die Ehre zu erweisen. 
Ein altes Sprichwort sagt: 
Vor einem Hollunderbaum soll man den Hut rücken, wenn man vorübergeht .
Frau Holle oder Frau Percht bedeuten die strahlende und Licht bringende Mutter- und Fruchtbarkeitsgöttin voller Weisheit und Güte, die Frauen bei der Schwangerschaft und Geburt unterstützt. Als Baum der Ahnen und  Schwelle zum Totenreich hilft der Holunderbaum, um Zugang zur Anderswelt zu bekommen und in Kontakt mit den Ahnen zu treten. Auch Erdwesen wie   Zwerge und Gnome sollen unter Hollerbüschen zu Hause sein. Daher sollte  man nichts abschneiden, ohne vorher die Wesenheiten um Erlaubnis zu   fragen.
Besonders in Bayern war die Verehrung weit verbreitet. So wird noch aus dem 18. Jahrhundert berichtet, dass die Menschen den Busch um Verzeihung baten, wenn sie ihn beschneiden mussten. Die Essenz des Baumes wirkt beruhigend, kräftigend und reinigend. Sie bringt Klarheit ins Leben, löst innere Blockaden und hilft, den richtigen Weg zu finden. Während der Zeremonie wird gebetet, geräuchert, getrommelt, Steinmandl oder Steinweibl installiert, Hollersaft- oder Tee getrunken oder Holleressenz verabreicht.

Die  Hollerzeremonie versetzt die Durchführenden in einen harmonischen Zustand und verbindet sie – zusätzlich durch eine Steinsetzung - mit Mutter Erde.

Materialien:
Hollerbeeren / Essenz aus Hollerblüten / Hollersaft
Trommel / Rassel / Didge
Räucherkraut
Opfergaben wie Brot, Milch, Blumen, Tabak  

Storno

Storno und Rücktritt

Bei schriftlicher  Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die  Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Stornogebühr von 20% erstattet.  

Bei schriftlicher Stornierung bis 10 Tage vor  Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer  Stornogebühr von 50% erstattet.

Sollte der Rücktritt weniger als  10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, fällt die volle  Teilnahmegebühr an, ebenso bei Nichterscheinen und bei vorzeitiger  Abreise.
Es besteht die Möglichkeit (nach Rücksprache mit mir) eine qualifizierte Ersatzperson zu benennen.