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Hollerzeremonie

Beschreibung der Zeremonie

Eine schamanisch-rituelle Zeremonie aus dem Alpenraum.
Hollerzeremonien sind ein schamanisches Ritual mit dem Ziel, das Ungleichgewicht  zwischen Mensch und Natur auszugleichen. Sie werden bevorzugt an alten,  alpinen Frauenkultplätzen durchgeführt, an einer Linde oder einem  Hollerstrauch.
Linde oder Holler sind im nordeuropäischen Raum heilige Bäume. Der Holler ist zudem eine Schutzpflanze (Abwehr böser Geister) und Wohnsitz der germanischen Göttin „Frau Holle“ oder der alpinen Urmutter „Percht“, die als Himmelsgöttinnen über die 4 Elemente und die Jahreszeiten regieren und auch für das Totenreich zuständig sind. Vor einem Holler sollte man/frau sich verneigen, um der Göttin die Ehre zu erweisen.
Ein altes Sprichwort sagt: Vor einem Hollunderbaum soll man den Hut rücken, wenn man vorübergeht .
Frau Holle oder Frau Percht bedeuten die strahlende und Licht bringende Mutter- und Fruchbarkeitsgöttin voller Weisheit und Güte, die Frauen bei der Schwangerschaft und Geburt unterstützt.
Als Baum der Ahnen und  Schwelle zum Totenreich hilft der Holunderbaum, um Zugang zur Anderswelt zu bekommen und in Kontakt mit den Ahnen zu treten. Auch Erdwesen wie   Zwerge und Gnome sollen unter Hollerbüschen zu Hause sein. Daher sollte  man nichts abschneiden, ohne vorher die Wesenheiten um Erlaubnis zu fragen.
Besonders in Bayern war die Verehrung weit verbreitet. So  wird noch aus dem 18. Jahrhundert berichtet, dass die Menschen den  Busch um Verzeihung baten,  wenn sie ihn beschneiden mussten.
Die Essenz  des Baumes wirkt beruhigend, kräftigend und reinigend. Sie bringt Klarheit ins Leben, löst innere Blockaden und hilft, den richtigen Weg  zu finden. Während der Zeremonie wird gebetet, geräuchert, getrommelt,  Steinmandl oder Steinweibl  installiert, Hollersaft- oder Tee getrunken  oder Holleressenz  verabreicht.
Die Hollerzeremonie versetzt die Durchführenden in einen harmonischen Zustand und verbindet sie – zusätzlich durch eine Steinsetzung - mit Mutter Erde.

Materialien: Hollerbeeren / Essenz oder Tee aus Hollerblüten / Hollersaft / Trommel / Rassel / Didge / Räucherkraut / Opfergaben wie Brot, Milch, Blumen, Tabak  

   

Storno Storno und Rücktritt

Bei schriftlicher Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Stornogebühr von 20% erstattet.  Bei schriftlicher Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Stornogebühr von 50% erstattet.Sollte der Rücktritt weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, fällt die volle Teilnahmegebühr an, ebenso bei Nichterscheinen und bei vorzeitiger Abreise. Es besteht die Möglichkeit (nach Rücksprache mit mir) eine qualifizierte Ersatzperson zu benennen.